Pflege-Neuigkeiten 2017

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II treten ab Januar 2017 Neuerungen in Kraft, die Betroffenen viele Vorteile bieten. Anstatt drei Pflegestufen wird es zukünftig 5 Pflegegrade geben, bei denen vor allem die Frage nach der Selbständigkeit im Fokus steht. So sind kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Mobilität und Selbstversorgung, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen, Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte gefragt.

Dadurch, dass nunmehr nicht nur die körperlichen sondern auch geistigen und psychischen Beeinträchtigungen beurteilt werden, profitieren auch Menschen z.B. mit Demenz von den neuen Pflegegraden.

Unsere Pflegeberater (Annerose Albers, Maria Gesing-Poschmann, Bernhard Hövelmann, Maria Koops und Lena Steinmetz) beraten Sie gerne und erklären Ihnen, wie auch Sie von den neuen Leistungen profitieren können. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

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